Fassung vom 16.09.2021
Unite ist ein neutrales B2B Netzwerk. Über die Infrastruktur von Unite können Kunden und Anbieter sich direkt miteinander vernetzen und Geschäftsbeziehungen - gegebenenfalls über Kooperierende Partnerunternehmen - auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen digital abwickeln. Diese Nutzungsbedingungen gliedern sich in einen Allgemeinen Teil A, der die allgemeinen Grundlagen zum Verhältnis zwischen der Unite Network SE, dem Akteur und den Unternehmen regelt und einen Besonderen Teil B, der die Grundlagen der vertraglichen Beziehungen zwischen Kunden und Anbietern regelt. Teil C regelt die Rechnungsstellung durch die Unite Financial Services. Teil D regelt die Nutzung von Unite über eine Anwendungsprogrammierschnittstelle (API).
A Allgemeiner Teil
1 Vertragsgegenstand, Begriffsbestimmungen, Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
1.1 Vertragsgegenstand
1.1.1 Das B2B-Netzwerk Unite bietet Unternehmen die Möglichkeit - gegebenenfalls unter Einbeziehung Kooperierender Partnerunternehmen - auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen in digitaler Form Geschäftsbeziehungen einzugehen, Waren und Leistungen untereinander anzubieten bzw. zu erwerben oder zu nutzen.
1.1.2 Die Unite Network SE ist nur Vertragspartner für die über Unite bereitgestellten Dienste, jedoch nicht Verkäufer oder Anbieter von Waren und/oder Leistungen der Anbieter. Unite handelt auch nicht als Vertreter für die Unternehmen. Die Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen nach der für den jeweils über Unite einzugehenden Vertrag maßgeblichen Rechtsordnung liegt ausschließlich bei den jeweils vertragsschließenden Unternehmen.
1.2 Begriffsbestimmungen
1.2.1 Unite ist das B2B-Netzwerk der Unite Network SE.
1.2.2 Die Unite Financial Services meint das jeweilige Verbundene Unternehmen der Unite Network SE, das von dieser mit der Rechnungserstellung und Zahlungsabwicklung beauftragt und dem Kunden und dem Anbieter für das jeweilige Land unter https://unite.eu als Rechnungssteller benannt ist. Soweit gesetzlich erforderlich, beauftragt die Unite Financial Services für die Zahlungsannahme und Weiterleitung der Zahlungen einen Zahlungsdienstleister.
1.2.3 Akteur ist eine natürliche Person, die Unite tatsächlich nutzt.
1.2.4 Unternehmen ist der Vertragspartner der Unite Network SE, der als Anbieter oder Kunde auftritt.
1.2.5 Nutzer sind sowohl der Akteur als auch das Unternehmen.
1.2.6 Anbieter ist das Unternehmen, das über Unite seine Waren und/oder Leistungen an Kunden vertreibt.
1.2.7 Kunde oder „Einkäufer“ ist das Unternehmen, an das der Anbieter über Unite seine Waren und/oder Leistungen vertreibt.
1.2.8 Parteien meint das Unternehmen, den Akteur und die Unite Network SE.
1.2.9 „Verbundenes Unternehmen“ einer Partei ist jede rechtsfähige Einheit, Person oder Gesellschaft (jeweils ein „Verbundendes Unternehmen“),
(1) das von der jeweiligen Partei kontrolliert wird oder
(2) das die jeweilige Partei kontrolliert oder
(3) das von demselben Verbundenen Unternehmen kontrolliert wird, das auch die jeweilige Partei kontrolliert. „Kontrollieren“ meint in diesem Zusammenhang, die direkte oder indirekte Ausübung von mehr als 50 % der Stimmrechte oder die vertraglich oder anderweitig eingeräumte Befugnis, die geschäftsführenden Organe der jeweiligen Partei zu besetzen.
1.2.10 Kooperierendes Partnerunternehmen (Partner) ist ein Dienstleister für Lösungssysteme im Bereich der elektronischen Geschäftsbeziehungen, der seinem Kunden im Rahmen einer Kooperation mit der Unite Network SE Zugang zu Unite über eine Unite API und/oder das System des Partners ermöglicht.
1.2.11 Dritter ist jeder, der nicht Partei oder Partner ist.
1.3 In der Vertragsbeziehung zwischen der Unite Network SE und dem Nutzer gelten ausschließlich die hier verwendeten Nutzungsbedingungen in ihrer jeweils geltenden aktuellen Fassung. Die Nutzungsbedingungen sind abrufbar und druckbar unter https://unite.eu.
1.4 Unite bietet dem Unternehmen eine Vielzahl von Funktionalitäten, mit denen Geschäftsprozesse zwischen Kunden und Anbietern elektronisch abgewickelt werden können. Für diese Funktionalitäten finden gegebenenfalls gesonderte Bedingungen der jeweiligen Parteien und/oder Partner zusätzlich zu diesen Nutzungsbedingungen Anwendung. Auf diese gesonderten Bedingungen wird jeweils hingewiesen.
2 Nutzung von Unite
2.1 Mit der Nutzung von Unite akzeptiert der Nutzer diese Nutzungsbedingungen.
2.2 Um sämtliche Funktionalitäten von Unite nutzen zu können, ist eine vorherige Registrierung bei Unite erforderlich. Mit der Registrierung kommt zwischen der Unite Network SE und dem Nutzer ein Vertrag (im Folgenden „Nutzungsvertrag“) über die Nutzung von Unite auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen und der Unite Datenschutzerklärung zustande.
2.3 Indem der Akteur ein Unternehmen in seinem Unite Konto anlegt, schließt er im Namen des jeweils angelegten Unternehmens einen Nutzungsvertrag mit der Unite Network SE. Wenn der Akteur ein Unternehmen in seinem Unite Konto anlegt und/oder im Namen eines Unternehmens Unite nutzt, erklärt und versichert der Akteur, dass er die Befugnis besitzt, dieses Unternehmen an die Nutzungsbedingungen zu binden und alle Verweise auf “Akteur” in den Nutzungsbedingungen beziehen sich auf dieses Unternehmen. Ein bei Vertragsschluss ausnahmsweise nicht ordnungsgemäß vertretenes Unternehmen, genehmigt den Nutzungsvertrag spätestens mit der ersten über Unite getätigten Transaktion.
2.4 Das Unternehmen muss sicherstellen, dass ein etwa von diesem für die Nutzung von Unite als Dienstleister eingeschalteter Akteur oder Dritter diese Nutzungsbedingungen und alle anderen anwendbaren zwischen dem Unternehmen und der Unite Network SE oder den Partnern geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen einhält, und das Unternehmen erkennt an und stimmt zu, dass jede Handlung oder Unterlassung eines Akteurs oder Dritten, die einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen darstellt, von der Unite Network SE als Verstoß des Unternehmens betrachtet wird.
2.5 Soweit ein Unternehmen seine Verbundenen Unternehmen ebenfalls über Unite integrieren möchte, ist das Unternehmen verpflichtet, diese Verbundenen Unternehmen in seinem Unite Konto anzulegen. Der Kunde verpflichtet sich, dass als Rechnungsadressen bei Bestellungen über Unite ausschließlich die in dem Unite Konto hinterlegten Adressen verwendet werden. Sollte ein Kunde nicht hinterlegte Rechnungsadressen von nicht in seinem Konto hinterlegten Dritten bei der Bestellung als Empfänger angeben, so begründen weder die Übermittlung dieser Bestellung durch Unite noch die Lieferung durch den Anbieter einen Vertrag des Anbieters mit dem Dritten über den Gegenstand dieser Bestellung; vielmehr wird allein der Kunde durch diese Bestellung berechtigt und verpflichtet.
2.6 Der Zugang zu Unite steht ausschließlich natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften offen, die bei Abschluss von Rechtsgeschäften über Unite in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie Freiberuflern, Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Vereinen.
2.7 Natürliche Personen, die als Unternehmen oder für Unternehmen handeln, müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.8 Die Unite Network SE gewährt dem Nutzer eine auf die Dauer des Nutzungsvertrages und nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen beschränkte weltweite, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertragbare, nicht unterlizensierbare Lizenz zur Nutzung von Unite im Rahmen des Vertragsgegenstandes.
2.9 Der Nutzer ist selbst für die Schaffung der bei ihm erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang zu Unite verantwortlich, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen und gängigen Browsersoftware. Unite Network SE wird den Nutzer auf Anfrage oder unter https://unite.eu über die jeweils aktuellen Systemvoraussetzungen informieren.
3 Pflichten des Nutzers
3.1 Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Nutzung von Unite nicht gegen geltende Rechtsvorschriften und diese Nutzungsbedingungen und etwaige weitere vertragliche Bestimmungen zu verstoßen. Diese Verpflichtung umfasst unter anderem
3.1.1 das Verbot, Inhalte bei Unite und/oder über Unite bei Partnern bereit zu stellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen,
3.1.2 das Verbot, Inhalte bei Unite und/oder über Unite bei Partnern bereit zu stellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Patent- und Markenrechte oder Betriebsgeheimnisse der Parteien, deren Verbundenen Unternehmen, der Partner oder Dritter verletzen,
3.1.3 das Unterlassen rassistischer, grob anstößiger, extremistischer, ehrverletzender, diskriminierender, gewaltverherrlichender oder zu einer Straftat aufrufender Darstellungen oder Äußerungen oder sonstige Verletzungen von Persönlichkeitsrechten.
3.2 Der bei Unite und/oder über Unite bei Partnern zur Verfügung gestellte Inhalt, wie Texte, Graphik, Logos, Bilder, Videoclips ist durch deutsches und internationales Urheber- und Datenbankrecht geschützt und darf ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nicht verwendet werden. Der Nutzer darf ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers keine automatisierten Programme, wie etwa Crawling- und Extrahierungsprogramme einsetzen, um irgendwelche wesentlichen Teile von Unite oder Partnerseitige Angebote oder Dienstleistungen zur Weiterverwendung zu extrahieren. Der Nutzer darf ferner ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers keine eigene Datenbank herstellen und/oder veröffentlichen, die wesentliche Teile der Angebote, Dienstleistungen oder Konditionen der Unite Network SE oder Partnern beinhaltet. Der Nutzer darf ferner keine Modifikationen, Übersetzungen, Reverse Engineering, Disassemblierung, Rekonstruktion, Dekompilierung oder Kopien des bei Unite und/oder über Unite bei Partnern zur Verfügung gestellten Inhalts vornehmen. Der Nutzer trägt die Beweislast für das Vorliegen der Zustimmung des Rechteinhabers.
4 Elektronische Kommunikation, Verantwortlichkeit für die Zugangsdaten
4.1 Zwischen der Unite Network SE und dem Nutzer besteht Einigkeit, dass sämtliche vertragsrelevanten Erklärungen in Textform oder elektronischer Form erfolgen können.
4.2 Die von der Unite Network SE bei der Registrierung und bei Unternehmensanlage abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Ändern sich nach der Registrierung und/oder der Unternehmensanlage die angegebenen Daten, so ist der Nutzer verpflichtet, diese Änderungen der Unite Network SE unverzüglich mitzuteilen.
4.3 Der Nutzer ist für die Sicherstellung der Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten für das Unite Konto verantwortlich. Der Nutzer darf die Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben.
4.4 Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, für alle Aktivitäten verantwortlich zu sein, die über sein Unite Konto autorisiert werden, es sei denn, er hat alle erforderlichen und zumutbaren Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass die Zugangsdaten für das Unite Konto geheim gehalten und sicher aufbewahrt werden.
4.5 Der Nutzer hat Unite unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass ein unberechtigter Dritter Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt oder die Zugangsdaten unautorisiert genutzt hat oder dies zu erwarten ist.
5 Maßnahmen bei Pflichtverletzungen
5.1 Die Unite Network SE ist berechtigt, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die Unite Nutzungsbedingungen sowie sonstige Vereinbarungen zwischen der Unite Network SE und dem Nutzer nicht einhält oder verletzt:
(1) Mitteilung an den Nutzer verbunden mit der Aufforderung zur Unterlassung/Änderung;
(2) Löschen der betroffenen Inhalte;
(3) Einschränkung der Funktionalitäten von Unite;
(4) Vorübergehende Sperrung;
(5) Endgültige Sperrung. Die Unite Network SE ist berechtigt, den Nutzer endgültig von der Nutzung von Unite auszuschließen („endgültige Sperrung“), sobald sie dem Nutzer gegenüber gekündigt hat oder wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Unite Network SE zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages berechtigen würde.
5.2 Bei der Wahl und Reihenfolge der Maßnahmen berücksichtigt die Unite Network SE die berechtigten Interessen des Nutzers, insbesondere, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzer den Verstoß nicht oder nicht überwiegend verschuldet hat. Im Fall einer vorübergehenden Sperrung wird die Unite Network SE nach billigem Ermessen nach Stellungnahme des Nutzers über eine Entsperrung der Nutzeranbindung in angemessener Zeit entscheiden und den Nutzer hierüber informieren.
6 Entgelt
6.1 Die Unite Network SE kann von Unternehmen für die Nutzung einzelner Funktionalitäten von Unite ein Entgelt erheben. Einzelheiten dazu, ob und wann ein Entgelt anfällt und wie dieses berechnet wird, werden dem Unternehmen ausdrücklich mitgeteilt, bevor es sich für die entgeltpflichtige Funktionalität entscheidet.
6.2 Die Unite Network SE kann die Entgelte jederzeit ändern, und wird dem Unternehmen unter Wahrung einer angemessenen Frist vor dem Inkrafttreten einer Entgeltänderung informieren. Derartige Entgeltänderungen wirken nicht zurück auf solche Nutzungen, die vor dem Inkrafttreten der Entgeltänderung vorgenommen wurden.
7 Laufzeit und Beendigung des Nutzungsvertrages
7.1 Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
7.2 Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen, es sei denn, es wurde aufgrund weitergehender vertraglicher Verpflichtungen eine längere Frist vereinbart.
7.3 Die Unite Network SE kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.
7.4 Unbeschadet einer Sperrung oder Kündigung sind Verträge, die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung oder Sperrung noch nicht beendet sind, ordnungsgemäß abzuwickeln.
7.5 Die Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß Ziffer 11 gilt nach Beendigung des Nutzungsvertrages fort.
8 Haftung
8.1 Die Unite Network SE übernimmt keine Haftung für eingeschränkte Leistungsstärke oder Verfügbarkeit von Unite (z.B. Systemausfälle, Nichtabrufbarkeit, Nichtverfügbarkeit oder Datenverlust), die die Unite Network SE nicht verschuldet hat, insbesondere die auf Gründen beruhen, die Unite Network SE nicht beherrschen kann (z. B. Störung oder Ausfall des Telekommunikationsnetzes). Die Unite Network SE haftet ferner nicht, wenn diese auf technischen oder betrieblichen Gründen beruhen, die die Unite Network SE zwar zu vertreten hat, die aber die Grenze von 99 Prozent der Stunden eines Kalenderjahres nicht unterschreiten. Angekündigte Wartungsarbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie an Wochenenden und an bundeseinheitlichen Feiertagen in Deutschland gelten nicht als Ausfall. Eingeschränkte Leistungsstärke oder Verfügbarkeit stellen in diesen Fällen keine mangelhafte Leistung der Unite Network SE dar.
8.2 Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Errichtung und Unterhaltung angemessener Datensicherungssysteme. Die Unite Network SE haftet für den Verlust von Daten nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.
8.3 Ungeachtet dessen haftet die Unite Network SE in voller Höhe für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von der Unite Network SE, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Unite Network SE beruhen.
8.4 Daneben haftet die Unite Network SE ebenso für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Unite Network SE, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Unite Network SE beruhen.
8.5 Beruhen sonstige Schäden hingegen auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Unite Network SE bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Abschluss des Nutzungsvertrages vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, maximal auf 5.000.000 EUR je Schadensfall. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung das jeweilige Unternehmen vertraut und auch vertrauen darf und eine Verletzung dieser die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet.
8.6 Die vorstehenden Regelungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Nutzer sowie zugunsten der Verbundenen Unternehmen der Kunden und Anbieter sowie der Unite Network SE, insbesondere der Unite Financial Services.
8.7 Die Unite Network SE ist nicht für die von den Nutzern eingestellten Inhalte verantwortlich und macht sich diese auch nicht zu eigen.
9 Embargovorschriften
9.1 Weder der Nutzer noch etwaige mit ihm Verbundene Unternehmen oder seine Finanzinstitute unterliegen Sanktionen, ist/sind auf einer Liste mit verbotenen oder beschränkten Personen oder Gesellschaften genannt oder steht/stehen im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Person, die auf einer solchen Liste genannt ist, insbesondere nicht auf Sanktionslisten der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedsstaaten oder auf Listen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zu verbotenen oder beschränkten Parteien und/oder Produkten.
9.2 Die über Unite abzuwickelnden Rechtsgeschäfte des Nutzers einschließlich der diesbezügliche Kapital- und Zahlungsverkehr sind nicht von Embargomaßnahmen betroffen.
9.3 Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist eine Nutzung von Unite durch den Nutzer ausgeschlossen und die Unite Network SE ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages berechtigt.
10 Datenschutz
Der Nutzer sichert in seinem Verantwortungsbereich und auf eigene Kosten die Einhaltung der anwendbaren nationalen und internationalen Rechtsvorschriften zum Datenschutz insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie gegebenenfalls erlassener Folge- oder ergänzender Vorschriften zu.
11 Vertraulichkeit
11.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
11.2 Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren.
11.3 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
(1) die der Partei bei Abschluss des Vertrages mit der jeweiligen Partei nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
(2) die bei Abschluss des Vertrages mit der jeweiligen Partei öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung des Vertrages mit der jeweiligen Partei beruht;
(3) die an Verbundene Unternehmen, Mitarbeiter oder bevollmächtigte Vertreter der jeweils anderen Partei mitgeteilt werden, soweit diese die Informationen für die Durchführung des Vertrages mit der jeweiligen Partei kennen müssen. Die Empfänger der mitgeteilten Informationen sind hierbei im gleichen Umfang über die Vertraulichkeit zu verpflichten;
(4) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen;
(5) die von Mitarbeitern der offenlegenden Partei in Erfüllung oder Wahrnehmung der in Compliance Richtlinien oder/und gesetzlichen Regelungen beinhalteten Rechte gegenüber den zuständigen Stellen mitgeteilt werden.
Diejenige Partei, die sich auf diese Ausnahme beruft, trägt die Beweislast.
12 Freistellung
12.1 Der Nutzer stellt die Unite Network SE und die Unite Financial Services von sämtlichen berechtigten Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder Dritte gegenüber der Unite Network SE und/oder der Unite Financial Services wegen einer schuldhaften Verletzung gesetzlicher, vertraglicher Bestimmungen und/oder durch ein sonstiges schuldhaftes Verhalten des Nutzers im Zusammenhang mit der Nutzung von Unite geltend machen.
12.2 Die Freistellung erfasst im Einzelnen die Leistungen, die die Unite Network SE oder die Unite Financial Services den Dritten zu erbringen hat, wie z. B. Schadensersatz, Vertragsstrafen wegen Zuwiderhandlungen gegen strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen oder Bußgelder, und die Aufwendungen, die die Unite Network SE oder der Unite Financial Services wegen der Inanspruchnahme entstehen, wie z. B. Kosten für eine angemessene Rechtewahrnehmung.
12.3 Diese Freistellung findet im gleichen Umfang auf die jeweils leitenden Angestellten, Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Stellvertreter von die Unite Network SE und deren Verbundenen Unternehmen insbesondere der Unite Financial Services Anwendung.
12.4 Ansprüche hieraus verjähren unter Beachtung der gesetzlichen Verjährungsfristen, beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres, in welchem die Ansprüche gegenüber dem Gläubiger des Freistellungsanspruchs geltend gemacht worden sind.
12.5 Für Ansprüche nach diesem Abschnitt 12 gelten die Beschränkungen in Abschnitt 8 (Haftung) entsprechend.
13 Rechtswahl, Gerichtsstand
13.1 Auf diese Nutzungsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Anwendung.
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Unite Network SE und dem Nutzer ist der Sitz der Unite Network SE, wenn der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.3 Die Unite Network SE ist ungeachtet vorstehender Regelung berechtigt, an jedem gesetzlich zulässigen allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
14 Änderung der Nutzungsbedingungen
Zumutbare Änderungen nicht wesentlicher Bestandteile dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Nutzer Unite nach dem Inkrafttreten der Änderung weiterhin nutzt und den Nutzungsvertrag nicht kündigt. Die Unite Network SE wird auf diese Folgen in der Mitteilung besonders hinweisen. Die Unite Network SE wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen.
B Besonderer Teil
Kunde und Anbieter erklären sich im Rahmen der Nutzung von Unite bereit, ihre vertraglichen Beziehungen untereinander grundsätzlich auf Basis der nachfolgenden Geschäftsbedingungen zu begründen und durchzuführen.
15 Anwendung entgegenstehender Regelungen
15.1 Die Anwendung der vertraglichen Vereinbarungen im Anbieter-Kunden-Verhältnis richtet sich nach der folgenden Reihenfolge. Für den Fall eines möglichen Wertungswiderspruchs gelten die Regelungen in der folgenden Reihenfolge und gehen der jeweiligen Regelung voraus, die in der Rangfolge nachrangig ist.
15.1.1 Erfolgt die Nutzung von Unite über die Vorintegration in das System eines Partners und wurden im Rahmen dieser Integration bereits abweichende Vertragsbedingungen zwischen dem Nutzer und dem Partner, der dieses System zur Verfügung stellt vereinbart, so haben diese Vorrang, soweit sie das Anbieter-Kunden-Verhältnis betreffen.
15.1.2 Bezieht sich ein Unternehmen gegenüber dem anderen Unternehmen auf eigene Vertragsbedingungen, die denselben Regelungsgegenstand wie dieser Besondere Teil der Nutzungsbedingungen haben, gehen diese eigenen Vertragsbedingungen im Anbieter-Kunden-Verhältnis diesem Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen vor.
15.1.3 Bezieht sich ein Unternehmen gegenüber dem anderen Unternehmen auf eigene Vertragsbedingungen, die einen zusätzlichen Regelungsgegenstand zu diesem Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen haben, so gelten diese im Anbieter-Kunden-Verhältnis zusätzlich zu diesem Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen.
15.1.4 Wenn kein Fall von 15.1.1 bis 15.1.3 vorliegt, gilt im Anbieter-Kunden-Verhältnis ausschließlich der Besondere Teil dieser Nutzungsbedingungen. Die Vorschriften aus dem Allgemeinen Teil dieser Nutzungsbedingungen finden sinngemäß auch im Verhältnis von Anbieter und Kunden untereinander Anwendung, es sei denn dieser Besondere Teil enthält zu dem jeweiligen Sachverhalt eine speziellere Regelung.
15.2 Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mittels Verweis auf Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen, Lieferavise, Rechnungen oder vergleichbaren Dokumenten ist ausgeschlossen. Die Unternehmen verzichten auf den Einwand, dass ihre AGB durch Verweis auf vorgenannte Dokumente unabhängig von den zwischen Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen einbezogen worden sind.
16 Vertragsschluss
16.1 Mit der Vernetzung auf Unite oder über Unite bei dem Partner kommt zwischen Kunde und Anbieter ein Rahmenvertrag auf Grundlage des Besonderen Teils der Nutzungsbedingungen zustande.
16.2 Der Einzelvertrag über die Inanspruchnahme der vom Anbieter gegenüber dem Kunden angebotenen Waren oder Leistungen kommt zwischen dem Anbieter und dem Kunden durch die mit dem Angebot des Kunden übereinstimmende Annahme durch den Anbieter nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande.
16.3 Die durch den Anbieter bei dem Partner über Unite im Rahmen des Online-Angebots dargebotenen Waren und/oder Leistungen stellen eine Aufforderung des Anbieters an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss eines Einzelvertrages dar.
16.4 Die Bestellung des Kunden ist das Angebot an den Anbieter zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Bestellung genannten Bedingungen. Die Unite Network SE leitet die Bestellung selbst oder über Partner an den Anbieter weiter.
16.5 Eine etwaige Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt keine Annahme des Angebotes dar.
16.6 Der Einzelvertrag kommt durch die ausdrückliche Annahmeerklärung durch den Anbieter gegenüber dem Kunden zustande oder wenn die Ware oder die geschuldete Leistung ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung an den Kunden versendet bzw. gegenüber dem Kunden erbracht wird.
16.7 Bei einer Teillieferung/Teilleistung bezieht sich der Einzelvertragsschluss ausschließlich auf den versandten/geleisteten Teil der Bestellung.
16.8 Die nach dem anwendbaren Recht im elektronischen Geschäftsverkehr etwa erforderlichen Pflichtangaben werden zur Vereinfachung abbedungen.
17 Sichten
Dem Anbieter ist bewusst, dass der Kunde mit den Partnern Individualisierungen und damit Einschränkungen der Sichtbarkeit des anbieterseitigen Sortiments bei den Partnern für diesen Kunden vereinbaren kann.
18 Erfüllungsort und Transportrisiko
Der Anbieter stellt die Ware dem Kunden am vom Kunden benannten Bestimmungsort, der gleichzeitig der Erfüllungsort ist, entladen zur Verfügung. Sämtliche mit der Beförderung und Entladung der Ware zusammenhängenden Gefahren trägt der Anbieter. Der Anbieter hat nach eigener Wahl und eigenem Ermessen die zu liefernde Ware ausreichend zu versichern.
19 Eigentumsvorbehalt
19.1 Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Anbieters.
19.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder Dritten andere Sicherungsrechte hieran einzuräumen. Erwirbt ein Dritter gleichwohl Rechte an der Ware, so tritt der Kunde schon jetzt sämtliche ihm hierdurch entstehenden Rechte an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen, falls hinsichtlich der Ware eine Pfändung, eine Beschlagnahme oder eine sonstige Verfügung seitens eines Dritten erfolgt ist.
19.3 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und/oder zu veräußern. Wird die Ware veräußert, so tritt der Kunde im Zeitpunkt der Bestellung, die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Forderungen, die an die Stelle der Ware treten oder sonst hinsichtlich der Ware entstehen, in Höhe des Wertes der Ware an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt diese Abtretung an.
19.4 Das vorbehaltene Eigentum wird von dem Anbieter freigegeben, sobald und soweit der Bestand der Sicherheiten vom tatsächlich realisierbaren Erlös 110 % oder ausgehend vom Schätzwert 150 % der gesicherten Forderungen gegen den Kunden übersteigt.
20 Zahlungsbedingungen
Zahlungsforderungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, es sei denn, Kunde und Anbieter haben im Einzelfall etwas Anderes vereinbart.
21 Aufrechnung und Zurückbehaltung
21.1 Ein Unternehmen kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem anderen Unternehmen anerkannt sind. Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis sind vom Aufrechnungsverbot ausgenommen.
21.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann ein Unternehmen nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Einzelvertragsverhältnis beruhen.
22 Rügepflicht
22.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Lieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang zu erwarten ist, zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, dem Anbieter diesen unverzüglich anzuzeigen.
22.2 Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
22.3 Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
22.4 Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige. 22.5 Hat der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen, so kann sich der Anbieter nicht auf diese Vorschriften berufen.
23 Haftung
23.1 Die Unternehmen haften wechselseitig in voller Höhe für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des jeweiligen Unternehmens, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des jeweiligen Unternehmens beruhen.
23.2 Daneben haften die Unternehmen wechselseitig ebenso für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des jeweiligen Unternehmens, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des jeweiligen Unternehmens beruhen. Beruhen sonstige Schäden hingegen auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet das jeweilige Unternehmen bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht für den hier vertragstypischen Schaden, der zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Vertrages vernünftigerweise vorhersehbar ist.
23.3 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung das jeweilige Unternehmen vertraut und auch vertrauen darf und eine Verletzung dieser die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet.
23.4 Die Haftung nach Produkthaftungsrecht sowie für Arglist und/oder Garantien bleibt unberührt.
23.5 Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend für Ansprüche gegen Organe und/ oder Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens.
24 Preise
Alle Preisangaben verstehen sich jeweils zuzüglich etwaiger Versandkosten, es sei denn, der angegebene Preis ist ausdrücklich als Preis inklusive Versandkosten kenntlich gemacht.
25 Kündigung des Rahmenvertrages
Kunde und Anbieter können den Rahmenvertrag mit dem jeweils anderen Unternehmen, soweit nicht aus den zwingenden Normen der anzuwendenden Rechtsordnung anderslautende Vorgaben resultieren, jederzeit kündigen.
26 Rechtswahl, Gerichtsstand, Vertragssprache
26.1 Auf den Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht des Staates Anwendung, in dem der Anbieter seinen satzungsmäßigen Sitz hat.
26.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Anbieter und Kunden ist der satzungsmäßige Sitz des Anbieters, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
26.3 Der Anbieter ist ungeachtet vorstehender Regelung berechtigt, an jedem gesetzlich zulässigen allgemeinen Gerichtsstand gegen den Kunden zu klagen.
26.4 Vertragssprache ist die am satzungsmäßigen Sitz des Anbieters vorherrschende Landessprache.
C Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung durch die Unite Financial Services
Soweit die Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung über die Unite Financial Services erfolgt, finden die folgenden Regelungen Anwendung: Der Kunde und der Anbieter beauftragen die Unite Network SE, die Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung über die Unite Financial Services durchzuführen. Die Zahlungen sind hierbei von dem Kunden innerhalb des üblichen Geschäftsgangs ausschließlich auf das von der Unite Financial Services angegebene Konto zu leisten. Erfolgt die Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung über die Unite Financial Services, besteht für den Kunden die Option, bei sämtlichen Anbietern, die dieses Abwicklungsmodell mit der Unite Network SE vereinbart haben, nur die Unite Financial Services als einzigen Kreditor zu erfassen („Single Creditor“).
27 Ermächtigung
27.1 Der Kunde und der Anbieter beauftragen und ermächtigen die Unite Network SE nach Maßgabe der unter https://unite.eu abrufbaren Spezifikationen, die Unite Financial Services zu beauftragen und zu ermächtigen, (i) im Namen und für Rechnung des Anbieters automatisiert Rechnungen an den Kunden zu erstellen und (ii) die Zahlungsannahme und Weiterleitung der Zahlung des Kunden an den Anbieter – soweit rechtlich erforderlich unter Zuhilfenahme eines Zahlungsdienstleisters – zu übernehmen.
27.2 Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass die Rechnung auf elektronischem Weg an ihn übermittelt wird.
28 Kundenzahlung
28.1 Nur bei Zahlung auf das von der Unite Financial Services angegebene Konto tritt für den Kunden schuldbefreiende Wirkung gegenüber dem Gläubiger/Anbieter ein. Eine Zahlung an den Anbieter direkt ist in diesem Falle nicht vorzunehmen, es sei denn, die Unite Financial Services hat die Zahlungsabwicklung nach erfolglosem Mahnlauf an den Anbieter übergeben.
28.2 Kunde und Anbieter vereinbaren ein Zahlungsziel von 30 Tagen.
28.3 Im Falle eines beim Kunden vorhandenen Genehmigungsworkflows kann es währenddessen zu Preisänderungen bei dem Anbieter kommen. Um eine störungsfreie Verarbeitung der Bestellung und Rechnungserstellung zu ermöglichen, verzichtet der Kunde bei einer darauf beruhenden Preisdifferenz in Höhe von bis zu +/- 10 Prozent auf eine Zurückweisung der Rechnung.
29 Keine Leistungen über die Grenze
Der Anbieter muss im Verhältnis zum Kunden sicherstellen, dass die Leistung innerhalb desselben Landes erfolgt.
D API Nutzung
Soweit eine Anbindung des Unternehmens mit einem direkten Zugriff auf Unite mittels einer Programmierschnittstelle (API) erfolgt, finden die nachfolgenden Regelungen Anwendung.
30 Begriffe
30.1 “Anwendung” bezeichnet die Softwareanwendung, Website, Schnittstelle oder andere Mittel, mit denen der Nutzer über die API-Anmeldeinformationen auf die Unite API zugreifen kann.
30.2 “API-Anmeldeinformationen” bezeichnet alle Daten einschließlich der Zugriffstoken, die für Authentifizierung und Autorisierung an der jeweiligen Unite API verwendet werden.
30.3 “Unite API” bezeichnet alle Software, einschließlich Routinen, Datenstrukturen, Objektklassen, Protokolle, Programme, Vorlagen, Bibliotheken und Schnittstellen, Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs), Software Development Kits (SDKs), Entwicklerwerkzeuge, API-Dokumentation, Updates und andere verwandte Materialien, ob materiell oder immateriell, in welcher Form oder auf welchem Medium auch immer, die von Unite unter https://unite.eu oder anderweitig bereitgestellt werden.
31 Anwendbarkeit der Regelungen des Allgemeinen Teils der Nutzungsbedingungen, Rangfolge
Für die Nutzung von Unite über eine Unite API finden im Verhältnis zur Unite Network SE die Vorschriften aus dem Allgemeinen Teil dieser Nutzungsbedingungen, insbesondere die Regelungen zu
Begriffsbestimmungen,
Nutzung von Unite,
Pflichten des Nutzers,
Elektronische Kommunikation, Verantwortlichkeit für die Zugangsdaten,
Maßnahmen bei Pflichtverletzungen,
Laufzeit und Beendigung des Nutzungsvertrages,
Haftung der Unite Network SE,
Datenschutz,
Vertraulichkeit und
Freistellung
sinngemäß Anwendung, es sei denn dieser Teil D der Nutzungsbedingungen zur API Nutzung enthält zu dem jeweiligen Sachverhalt eine speziellere Regelung.
32 Zugriff auf die Unite API
32.1 Die API-Anmeldeinformationen sind ausschließliches Eigentum der Unite Network SE, die sich vorbehält, den Zugriff des Nutzers auf API-Anmeldeinformationen und deren Verwendung einzuschränken oder auszuschließen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass über eine Unite API gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die Unite Nutzungsbedingungen sowie sonstige Vereinbarungen zwischen der Unite Network SE und dem Nutzer verletzt werden. Bei der Wahl und Reihenfolge der Maßnahmen berücksichtigt die Unite Network SE die berechtigten Interessen des Nutzers, insbesondere, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzer die Verletzung nicht oder nicht überwiegend verschuldet hat.
32.2 Die Unite Network SE gewährt dem Nutzer eine auf die Dauer des Nutzungsvertrages und nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen beschränkte weltweite, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertragbare, nicht unterlizensierbare Lizenz zum Aufruf der Unite API ausschließlich in Verbindung mit der Entwicklung, Implementierung und/oder Verbreitung der Anwendung und/oder Inhalten des Unternehmens und ausschließlich nach Maßgabe der jeweiligen API-Dokumentation, die unter https://unite.eu abrufbar ist, auf deren Grundlage die jeweilige Unite API beruht.
32.3 Die Unite API wird fortlaufend verbessert, etwa durch das Hinzufügen neuer und/oder Herausnehmen vorhandener Funktionen. Die Unite Network SE gibt den Nutzern wesentliche Änderungen (sogenannte „Breaking Changes“) an einer Unite API mit einer angemessenen Ankündigungsfrist bekannt. Der Nutzer muss seine Systeme innerhalb der Ankündigungsfrist so anpassen, dass er eine weitere Nutzung der API gewährleisten kann. Die Unite Network SE garantiert nicht die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Unite API nach erfolgter Änderung einer Unite API in der neuen Version.
33 Verbotene Handlungen
Für die Nutzung der Unite API gelten folgende Einschränkungen:
33.1 Die Unite API ist ausschließlich zur Entwicklung und/oder Verbreitung von Anwendungen und/oder Inhalten für die Nutzung im Rahmen des Vertragsgegenstandes zu verwenden.
33.2 Die Offenlegung der API-Anmeldeinformationen oder eines Teils davon ist auf die Vertreter, Mitarbeiter oder Dienstanbieter des Unternehmens zu beschränken, die Zugang zur Nutzung, Wartung, Implementierung, Korrektur oder Aktualisierung der Anwendung gemäß den Nutzungsbedingungen benötigen und die Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die gleichwertig oder höher sind als die hierin enthaltenen. Dem Unternehmen ist es untersagt, die Anmeldeinformationen Dritten, insbesondere Endnutzern einer Unite API bekannt zu geben. Sollte der Unternehmer die API-Anmeldeinformationen entgegen dieser Bestimmung offenlegen oder weitergeben, so ist die Unite Network SE zur Sperrung des API-Zugangs befugt.
33.3 Der Nutzer darf keine Rechte, die durch die Nutzungsbedingungen gewährt werden, an Dritte verteilen, verkaufen, vermieten, verleihen, übertragen, abtreten oder unterlizenzieren.
33.4 Der Nutzer darf die Unite API nicht verwenden oder darauf zugreifen, um die Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität der Unite API, von Unite oder eines Teils davon überwachen.
33.5 Der Nutzer darf keine Urheberrechtsvermerke, Eigentumskennzeichnungen oder Vertraulichkeitshinweise entfernen oder zerstören, die auf der Unite API platziert, in ihr enthalten oder mit ihr verbunden sind.
33.6 Der Nutzer darf nicht Aktivitäten durchführen oder sich an solchen beteiligen, die die Server, die Sicherheit, die Netzwerke, die Daten, die Anwendungen oder andere Eigenschaften oder Dienstleistungen von Unite oder Dritten beeinträchtigen, unterbrechen, überlasten, schädigen, beschädigen oder unbefugt darauf zugreifen.
33.7 Der Nutzer darf die technischen Maßnahmen zur Verhinderung des direkten Datenbankzugriffs oder zur Herstellung von Werkzeugen oder Produkten zu diesem Zweck nicht umgehen.
33.8 Der Nutzer darf keine Modifikationen, Übersetzungen, Reverse Engineering, Disassemblierung, Rekonstruktion, Dekompilierung oder Kopien vornehmen.
33.9 Der Nutzer darf keine Anwendungen entwickeln, die Unite übermäßig belasten und keine Spyware, Adware oder andere potenziell unerwünschte Programme verteilen.
33.10 Der Nutzer darf nicht auf die Unite API zugreifen oder diese verwenden, um die Anwendung in irgendeiner Weise zur Förderung rechtswidriger Aktivitäten zu entwickeln oder zu verbreiten.
33.11 Der Nutzer darf nicht die eindeutige Kennung der Anwendung des Unternehmens fälschen oder ändern, oder die Quelle von Anfragen, die von einer Anwendung kommen, anderweitig verdecken oder ändern.
Stand 09/2021