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UVgO Schwellenwerte 2024 im Überblick

Die Schwellenwerte für Direktaufträge im Rahmen der Unterschwellenvergabe-ordnung (UVgO) variieren je nach Bundesland. Wir zeigen Ihnen die aktuellen Vorgaben Ihres Bundeslandes im Vergleich zum Vorjahr.

Elektronische Marktplätze versprechen Prozesseffizienz im Einkauf. Doch können diese überhaupt vergaberechtskonform eingesetzt werden? Für Direktaufträge im Rahmen der Unterschwellenvergabeverordnung ist dies der Fall. Paragraph 14 UVgO regelt, dass öffentliche Aufträge von sehr geringem Wert ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden können. Da keine Ausschreibung nötig ist, kommen öffentliche Auftraggeber privaten Unternehmen am Markt gleich. Das verschafft Handlungsspielräume und ermöglicht dem öffentlichen Sektor die Beschaffung über elektronische Marktplätze. Die Schwellenwerte der UVgO variieren jedoch je nach Bundesland. Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen in einer Tabelle zusammengestellt. 

Vergaberecht Schwellenwerte für den Direktauftrag

Bundesland

Direktauftrag UVgO

2023

Direktauftrag UVgO

2024

Baden-Württemberg

Behörden und Betriebe des Landes bis 5.000 €

Kommunen bis 6.000 €

Behörden und Betriebe des Landes bis 5.000 €

Kommunen: bis 6.000 €

Bayern

Land und Kommune: bis 5.000 € befristet bis 31.12.23 für alle Beschaffungen: ≤ 25.000 €

Land und Kommune: bis 5.000 € befristet bis 31.12.24 für alle Beschaffungen: ≤ 25.000 €

Berlin

Bis 1.000 €

Bis 1.000 €
(keine Änderung bekannt)

Brandenburg

Bis 1.000 €

Bis 3.000 €

Bremen

Bis 3.000 €

Bis 3.000 €
(keine Änderung bekannt)

Hamburg

Bis 1.000 €

Bis 5.000 €

Hessen

Bis 10.000 €

Bis 10.000 €
(keine Änderung bekannt)

Mecklenburg-Vorpommern

bis 1.000 €

Bis 5.000 €
(über 1.000 € Auftragswert ist eine Markterkundung nötig, ein formales Angebot braucht es jedoch nicht)

Niedersachsen

Bis 1.000 €

Bis 1.000 €
(keine Änderung bekannt)

Nordrhein-Westfalen

Behörden und Betriebe des Landes bis 1.000 €

Kommunen bis 5.000 €

Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge bis zu einem geschätzten Auftragswert von 15.000 Euro

Rheinland-Pfalz

Bis 1.000 €

Bis 1.000 €
(keine Änderung bekannt)

Saarland

Bis 1.000 €

Bis 3.000 Euro

Sachsen

Bis 5.000 €

Bis 5.000 €
(keine Änderung bekannt)

Sachsen-Anhalt

Bis 5.000 €

Bis 10.000 €

Schleswig-Holstein

Bis 1.000 €

Bis 5.000 Euro

Thüringen

Bis 1.000 €

Bis 7.000 Euro

Quelle: www.aumass.de

Aktualisierte Schwellenwerte UVgO

Für 2024 wurden in einigen Bundesländern die Schwellenwerte der Unterschwellenvergabeverordnung angepasst. Wir halten Sie auf dem Laufenden und aktualisieren diesen Beitrag regelmäßig für Sie.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

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